An der Klubstation DL0MOL soll Ausbildungsfunkbetrieb stattfinden. Darf der Auszubildende das Rufzeichen der Klubstation verwenden?
Erklärung
Beim Ausbildungsfunkbetrieb darf entweder das personengebundene Rufzeichen des Ausbilders oder das Rufzeichen der Klubstation verwendet werden; in beiden Fällen ist bei Sprachübertragungen /Trainee und bei Telegrafie oder digitalen Betriebsarten /T anzuhängen. Deshalb sind bei der Klubstation DL0MOL/T beziehungsweise DL0MOL/Trainee zulässig; das persönliche Rufzeichen ist eine ebenfalls zulässige, aber nicht zwingende Alternative.