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Frage 68

An der Klubstation DL0MOL soll Ausbildungsfunkbetrieb stattfinden. Darf der Auszubildende das Rufzeichen der Klubstation verwenden?

  1. Ja, wenn T/DL0MOL bzw. Trainee/DL0MOL verwendet wird.
  2. Nein, es ist das persönliche Rufzeichen des Ausbilders zu verwenden.
  3. Nein, an Klubstationen darf nicht ausgebildet werden.
  4. Ja, wenn DL0MOL/T bzw. DL0MOL/Trainee verwendet wird.Richtige Antwort

Erklärung

Beim Ausbildungsfunkbetrieb darf entweder das personengebundene Rufzeichen des Ausbilders oder das Rufzeichen der Klubstation verwendet werden; in beiden Fällen ist bei Sprachübertragungen /Trainee und bei Telegrafie oder digitalen Betriebsarten /T anzuhängen. Deshalb sind bei der Klubstation DL0MOL/T beziehungsweise DL0MOL/Trainee zulässig; das persönliche Rufzeichen ist eine ebenfalls zulässige, aber nicht zwingende Alternative.

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Frage 68: An der Klubstation DL0MOL soll Ausbildungsfunkbetrieb… · BNetzA Amateurfunk — Prüfungsteil Betriebstechnik · Questena