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Frage 71

Muss beim Betrieb einer tragbaren oder vorübergehend ortsfest betriebenen Amateurfunkstelle in Deutschland dem Rufzeichen der Zusatz "/p" hinzugefügt werden?

  1. Nein, es sei denn, es handelt sich um eine ausländische Station.
  2. Nein, er kann zur weiteren Information verwendet werden.Richtige Antwort
  3. Ja, damit die BNetzA erkennen kann, dass die Amateurfunkstelle nicht am gemeldeten Standort betrieben wird.
  4. Ja, weil dies durch die internationalen Regelungen in den Radio Regulations (RR) so vorgegeben ist.

Erklärung

Der international gebräuchliche Zusatz /p kann bei tragbarem oder vorübergehend ortsfestem Betrieb freiwillig verwendet werden. Weder eine Standortmeldung an die Bundesnetzagentur noch internationale Regelungen machen ihn dafür in Deutschland verpflichtend; andere Rufzeichenzusätze können dennoch vorgeschrieben sein.

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Frage 71: Muss beim Betrieb einer tragbaren oder vorübergehend… · BNetzA Amateurfunk — Prüfungsteil Betriebstechnik · Questena