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Frage 1

Welche Aussage über Funkamateure enthält die Begriffsbestimmung des Amateurfunkdienstes in den Radio Regulations (RR)?

  1. Funkamateure sind ordnungsgemäß befugte Personen, die sich ausschließlich mit persönlichem Ziel und ohne finanzielle Interessen für Funktechnik interessieren.Richtige Antwort
  2. Keine, da der Amateurfunkdienst in den Radio Regulations (RR) nicht definiert ist.
  3. Funkamateure sind die Inhaber einer Prüfungsbescheinigung und befassen sich mit der Funktechnik aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse.
  4. Funkamateure dürfen nur Mitteilungen von geringer Bedeutung übertragen, die es nicht rechtfertigen, öffentliche Telekommunikationsdienste in Anspruch zu nehmen.

Erklärung

Die Begriffsbestimmung der ITU verlangt eine ordnungsgemäße Befugnis sowie persönliche, nicht finanzielle Beweggründe für die Beschäftigung mit Funktechnik. Eine Prüfungsbescheinigung allein ist noch keine Betriebsbefugnis, und gewerblich-wirtschaftliche Interessen widersprechen dem Wesenskern des Amateurfunkdienstes.

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Frage 1: Welche Aussage über Funkamateure enthält die… · BNetzA Amateurfunk — Prüfungsteil Vorschriften · Questena