Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A in den Amateurfunkbändern zwischen 1300 MHz und 250 GHz?
Erklärung
Für Klasse A begrenzt Anlage 1 AFuV die Senderausgangsleistung zwischen 1.300 MHz und 250 GHz auf 75 W PEP. Die 750-W-Grenze aus vielen niedrigeren Bändern darf deshalb nicht in den Mikrowellenbereich fortgeschrieben werden.