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Frage 154

Welcher der nachfolgend genannten Tatbestände ist eine Ordnungswidrigkeit gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG)?

  1. Der Betrieb einer Amateurfunkstelle zu gewerblich-wirtschaftlichen Zwecken
  2. Nutzung von Frequenzen ohne FrequenzzuteilungRichtige Antwort
  3. Nutzung von öffentlichen Telekommunikationseinrichtungen zur Vernetzung von Relaisfunkstellen
  4. Die Übermittlung von Amateurfunknachrichten von oder an Dritte durch einen Funkamateur

Erklärung

Das TKG behandelt die Frequenznutzung ohne erforderliche Zuteilung als Ordnungswidrigkeit. Unzulässiger Drittverkehr oder wirtschaftlicher Amateurfunkbetrieb wird demgegenüber im speziellen Amateurfunkrecht erfasst.

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Frage 154: Welcher der nachfolgend genannten Tatbestände ist eine… · BNetzA Amateurfunk — Prüfungsteil Vorschriften · Questena