Welcher der nachfolgend genannten Tatbestände ist eine Ordnungswidrigkeit gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG)?
Der Betrieb einer Amateurfunkstelle zu gewerblich-wirtschaftlichen Zwecken
Nutzung von Frequenzen ohne Frequenzzuteilung✓Richtige Antwort
Nutzung von öffentlichen Telekommunikationseinrichtungen zur Vernetzung von Relaisfunkstellen
Die Übermittlung von Amateurfunknachrichten von oder an Dritte durch einen Funkamateur
Erklärung
Das TKG behandelt die Frequenznutzung ohne erforderliche Zuteilung als Ordnungswidrigkeit. Unzulässiger Drittverkehr oder wirtschaftlicher Amateurfunkbetrieb wird demgegenüber im speziellen Amateurfunkrecht erfasst.