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Frage 162

Muss ein Funkamateur eine Störung seines Empfangs durch andere Geräte hinnehmen?

  1. Er muss die Störungen in jedem Fall hinnehmen.
  2. Er muss die Störungen grundsätzlich hinnehmen, wenn das störende Gerät von erheblicher Bedeutung für den Betreiber ist (z. B. von einer Alarmanlage).
  3. Er muss die Störungen grundsätzlich hinnehmen, wenn die störenden Geräte den Anforderungen des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) oder des Funkanlagengesetzes (FuAG) genügen.Richtige Antwort
  4. Er muss Störungen nicht hinnehmen.

Erklärung

Entspricht das störende Gerät den Anforderungen von EMVG oder FuAG, muss der Amateurfunkempfänger die daraus verbleibende Beeinträchtigung grundsätzlich hinnehmen. Ein ausnahmsloses Hinnehmen wäre ebenso falsch wie ein absoluter Anspruch auf störungsfreien Empfang unabhängig von der Normkonformität.

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Frage 162: Muss ein Funkamateur eine Störung seines Empfangs durch… · BNetzA Amateurfunk — Prüfungsteil Vorschriften · Questena