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Frage 165

Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle auf 145,550 MHz wird der UKW-Rundfunkempfänger eines Nachbarn durch Direkteinstrahlung beeinträchtigt. Eine Überprüfung ergibt, dass der Funkamateur am Ort des beeinträchtigten Empfängers eine Feldstärke erzeugt, die den in der Norm empfohlenen Grenzwert für die Störfestigkeit von Geräten nicht erreicht. Was folgt daraus für den Funkamateur?

  1. Er hat den Betrieb seiner Amateurfunkstelle einzustellen.
  2. Er kann seinen Funkbetrieb fortsetzen.Richtige Antwort
  3. Er hat seine Sendeleistung so einzurichten, dass der Empfang nicht mehr beeinträchtigt wird.
  4. Er kann seine Sendeleistung uneingeschränkt erhöhen.

Erklärung

Unterschreitet die Feldstärke am Rundfunkempfänger den empfohlenen Störfestigkeitsgrenzwert, liegt die Ursache nicht in einer überschrittenen Einwirkung der Amateurfunkstelle. Der Betrieb kann fortgesetzt werden, ohne dass daraus ein Recht zu beliebiger Leistungserhöhung entsteht.

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Frage 165: Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle auf 145,550 MHz… · BNetzA Amateurfunk — Prüfungsteil Vorschriften · Questena