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Frage 178

Welche Aussendungen von Amateurfunkanlagen müssen bei der Ermittlung des standortbezogenen Sicherheitsabstandes berücksichtigt werden?

  1. Alle Aussendungen mit einer Strahlungsleistung (EIRP) größer 10 W, auch Aussendungen im Mobilbetrieb.
  2. Alle Aussendungen der ortsfesten Amateurfunkstelle, die ein Funkamateur zeitgleich durchzuführen beabsichtigtRichtige Antwort
  3. Ausschließlich Aussendungen von ortsfest betriebenen Amateurfunkstellen mit einer Strahlungsleistung (EIRP) größer 10 W
  4. Nur die Aussendungen der maximalen Sendeleistung, die die Amateurfunkanlage erbringen kann

Erklärung

In die Standortbewertung gehen alle Aussendungen der ortsfesten Amateurfunkstelle ein, die gleichzeitig stattfinden sollen. Eine Beschränkung auf einzelne Sender über 10 W, nur die theoretische Maximalleistung oder mobile Aussendungen würde die reale ortsfeste Konfiguration verfehlen.

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Frage 178: Welche Aussendungen von Amateurfunkanlagen müssen bei der… · BNetzA Amateurfunk — Prüfungsteil Vorschriften · Questena