QuestenaÜben und erkennen, was als Nächstes dran ist
Frage 192

Wer ist für die Sicherstellung der elektromagnetischen Umweltverträglichkeit verantwortlich?

  1. Der Hersteller des Amateurfunkgerätes
  2. Der Erbauer der Antennenanlage
  3. Der Betreiber der ortsfesten AmateurfunkstelleRichtige Antwort
  4. Die Bundesnetzagentur

Erklärung

Für die elektromagnetische Umweltverträglichkeit einer ortsfesten Amateurfunkstelle ist deren Betreiber verantwortlich. Hersteller und Antennenbauer verantworten ihre jeweiligen Produkte oder Arbeiten, während die BNetzA überwacht, aber nicht die Betreiberpflicht übernimmt.

Mit diesem Test weitermachen

Übung starten
Frage 192: Wer ist für die Sicherstellung der elektromagnetischen… · BNetzA Amateurfunk — Prüfungsteil Vorschriften · Questena