Wer ist für die Sicherstellung der elektromagnetischen Umweltverträglichkeit verantwortlich?
Erklärung
Für die elektromagnetische Umweltverträglichkeit einer ortsfesten Amateurfunkstelle ist deren Betreiber verantwortlich. Hersteller und Antennenbauer verantworten ihre jeweiligen Produkte oder Arbeiten, während die BNetzA überwacht, aber nicht die Betreiberpflicht übernimmt.