Unter welchen Bedingungen ist die Norm VDE 0855-300 für den Potentialausgleich und die Erdung von Funkanlagen bzw. die Normenreihe VDE 0185-305 zum Blitzschutz heranzuziehen?
Beide Normen sind dann anzuwenden, wenn Gebäude von Blitzen getroffen werden können.
Wenn die Antennenanlage weit genug vom Gebäude entfernt ist, muss die Normreihe VDE 0185-305 nicht angewendet werden.
Die Norm VDE 0855-300 gilt für Gebäude, auf denen Antennen errichtet sind. Drahtantennen und freistehende Antennenmasten sind davon ausgenommen.
Die Norm VDE 0855-300 gilt für alle Amateurfunk-Sendeanlagen. Die Normenreihe VDE 0185-305 gilt nur für Gebäude mit Blitzschutzsystem.✓Richtige Antwort
Erklärung
VDE 0855-300 ist für Amateurfunk-Sendeanlagen beim Potentialausgleich und bei der Erdung heranzuziehen; die Blitzschutznormen VDE 0185-305 werden relevant, wenn das Gebäude ein Blitzschutzsystem besitzt. Entfernung vom Gebäude oder die abstrakte Blitzgefahr ersetzt diese unterschiedliche Zuordnung nicht.