Nach welchen Bauvorschriften müssen Außenantennenanlagen errichtet werden?
Für private Amateurfunkanlagen sind keine besonderen Vorschriften zu beachten.
Es gelten die baurechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes.✓Richtige Antwort
Es gelten die Bestimmungen des Amateurfunkgesetzes (AFuG).
Es sind nur die Empfehlungen der Amateurfunkverbände zu beachten.
Erklärung
Für Außenantennen gelten die baurechtlichen Vorschriften des Bundeslandes, in dem sie errichtet werden. Das AFuG regelt den Funkdienst, nicht abschließend das Bauordnungsrecht; private Nutzung oder Verbandsempfehlungen heben Landesrecht nicht auf.