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Frage 23

Wie lange darf ein Funkamateur vorübergehend Amateurfunkverkehr im Ausland je Aufenthalt durchführen, wenn die CEPT-Regelung Anwendung findet?

  1. Bis zu 6 Monaten
  2. Bis zu einem Jahr
  3. Bis zu 3 MonatenRichtige Antwort
  4. Bis zu 9 Monaten

Erklärung

Die CEPT-Gastregelung erlaubt den vorübergehenden Betrieb je Aufenthalt für höchstens drei Monate. Längere Zeiträume fallen nicht mehr unter diese vereinfachte Kurzzeitregel und können eine nationale Zulassung erfordern.

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Frage 23: Wie lange darf ein Funkamateur vorübergehend… · BNetzA Amateurfunk — Prüfungsteil Vorschriften · Questena