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Frage 27

Darf ein Funkamateur mit einer Amateurfunkzulassung der Klasse N in allen CEPT-Ländern Amateurfunkverkehr abwickeln?

  1. Ja, der Betrieb in allen CEPT-Ländern ist zulässig, wenn sich der Funkamateur an die Bestimmungen seines Heimatlandes hält.
  2. Ja, der Betrieb in allen CEPT-Ländern ist zulässig, wenn sich der Funkamateur an die Bestimmungen seines Gastlandes hält.
  3. Nein, die Zulassungsklasse N ist nur in Deutschland gültig.Richtige Antwort
  4. Nein, die Zulassungsklasse N ist nur innerhalb der Europäischen Union gültig.

Erklärung

Die deutsche Klasse N ist keine CEPT-harmonisierte Gastgenehmigung und gilt daher nur innerhalb Deutschlands. Weder EU- noch CEPT-Mitgliedschaft des Ziellandes erweitert ihren räumlichen Geltungsbereich.

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Frage 27: Darf ein Funkamateur mit einer Amateurfunkzulassung der… · BNetzA Amateurfunk — Prüfungsteil Vorschriften · Questena