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Frage 49

Ist nach dem Amateurfunkgesetz (AFuG) für die Erteilung einer Amateurfunkzulassung ein Mindestalter erforderlich?

  1. Das Amateurfunkgesetz (AFuG) sieht ab Klassen E ein Mindestalter von 16 Jahren vor.
  2. Für die Erteilung der Klasse A ist die Volljährigkeit Voraussetzung.
  3. Das Amateurfunkgesetz (AFuG) sieht kein Mindestalter vor.Richtige Antwort
  4. Das Mindestalter für die Antragstellung beträgt 15 Jahre.

Erklärung

Das AFuG knüpft die Erteilung einer Amateurfunkzulassung nicht an ein Mindestalter. Altersgrenzen von 15, 16 oder 18 Jahren lassen sich daher weder allgemein noch aus einer bestimmten Klasse ableiten.

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Frage 49: Ist nach dem Amateurfunkgesetz (AFuG) für die Erteilung… · BNetzA Amateurfunk — Prüfungsteil Vorschriften · Questena