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Frage 51

Was ist neben einer erfolgreich abgelegten Amateurfunkprüfung unbedingt erforderlich, damit Sie eine Amateurfunkstelle betreiben dürfen?

  1. Eine Zulassung zur Teilnahme am AmateurfunkdienstRichtige Antwort
  2. Die Vorlage eines Nachweises über die fachgerechte Installation der Antennenanlage
  3. Die Einholung einer EMVU-Bescheinigung von der zuständigen Behörde
  4. Die Vorlage von Berechnungsunterlagen und ergänzenden Messprotokollen der ungünstigsten Konfiguration der Antennenanlage

Erklärung

Die bestandene Prüfung weist Fachkunde nach, erlaubt aber noch keinen Sendebetrieb; dafür muss die BNetzA die Teilnahme am Amateurfunkdienst zulassen. Antennen- oder EMVU-Unterlagen können je nach Anlage zusätzlich relevant sein, ersetzen diese persönliche Zulassung jedoch nicht.

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Frage 51: Was ist neben einer erfolgreich abgelegten… · BNetzA Amateurfunk — Prüfungsteil Vorschriften · Questena