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Frage 76

Hat ein Funkamateur Anspruch auf Zuteilung eines bestimmten Rufzeichens?

  1. Nein, es besteht kein Anspruch darauf.Richtige Antwort
  2. Ja, wenn es noch nicht vergeben ist.
  3. Nein, es sei denn, er kann besondere persönliche Gründe geltend machen und das Rufzeichen ist frei.
  4. Ja, wenn es ihm schon einmal zugeteilt war.

Erklärung

Ein Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf ein bestimmtes Amateurfunkrufzeichen, selbst wenn es frei oder früher einmal zugeteilt war. Die konkrete Zeichenfolge bleibt Gegenstand der hoheitlichen Zuteilungsentscheidung der BNetzA.

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Frage 76: Hat ein Funkamateur Anspruch auf Zuteilung eines bestimmten… · BNetzA Amateurfunk — Prüfungsteil Vorschriften · Questena