QuestenaÜben und erkennen, was als Nächstes dran ist
Frage 79

Wann muss der Funkamateur sein Rufzeichen nennen?

  1. Auf Verlangen einer anderen am Funkverkehr beteiligten Funkstelle
  2. Mindestens alle 15 Minuten während einer Funkverbindung
  3. Spätestens 5 Minuten nach einer ununterbrochenen Aussendung
  4. Am Anfang und am Ende jeder Funkverbindung sowie mindestens alle 10 MinutenRichtige Antwort

Erklärung

Das Rufzeichen ist zu Beginn und am Ende jeder Funkverbindung sowie währenddessen mindestens alle zehn Minuten zu senden. Eine bloße Nennung auf Nachfrage oder längere Intervalle reichen für die fortlaufende Identifikation nicht aus.

Mit diesem Test weitermachen

Übung starten
Frage 79: Wann muss der Funkamateur sein Rufzeichen nennen? · BNetzA Amateurfunk — Prüfungsteil Vorschriften · Questena