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Frage 8

Welche Kommunikationsinhalte dürfen im internationalen Amateurfunkverkehr laut Radio Regulations (RR) zum Zwecke der Verschleierung verschlüsselt werden?

  1. Vertrauliche Informationen und Mitteilungen persönlicher Art
  2. Inhalte, die auf Grund des verwendeten Übertragungsverfahrens digital codiert werden
  3. Inhalte, die schützenswerte technische Sachverhalte des Amateurfunkdienstes betreffen
  4. Steuersignale zwischen Bodenkontrollstationen auf der Erde und AmateurfunksatellitenRichtige Antwort

Erklärung

Zur Verschleierung dürfen im internationalen Amateurfunkverkehr nur Steuersignale zwischen Erdboden-Kontrollstellen und Amateurfunksatelliten codiert werden. Persönliche oder vertrauliche Inhalte bleiben vom Verschleierungsverbot erfasst; eine technisch digitale Codierung ist nicht automatisch eine erlaubte Geheimhaltung.

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Frage 8: Welche Kommunikationsinhalte dürfen im internationalen… · BNetzA Amateurfunk — Prüfungsteil Vorschriften · Questena