Welche Kommunikationsinhalte dürfen im internationalen Amateurfunkverkehr laut Radio Regulations (RR) zum Zwecke der Verschleierung verschlüsselt werden?
Vertrauliche Informationen und Mitteilungen persönlicher Art
Inhalte, die auf Grund des verwendeten Übertragungsverfahrens digital codiert werden
Inhalte, die schützenswerte technische Sachverhalte des Amateurfunkdienstes betreffen
Steuersignale zwischen Bodenkontrollstationen auf der Erde und Amateurfunksatelliten✓Richtige Antwort
Erklärung
Zur Verschleierung dürfen im internationalen Amateurfunkverkehr nur Steuersignale zwischen Erdboden-Kontrollstellen und Amateurfunksatelliten codiert werden. Persönliche oder vertrauliche Inhalte bleiben vom Verschleierungsverbot erfasst; eine technisch digitale Codierung ist nicht automatisch eine erlaubte Geheimhaltung.