Wann kann ein verantwortlicher Funkamateur einen bestimmten Funkamateur vom Betrieb über die von ihm betreute Relaisfunkstelle ausschließen?
Wenn ein Funkamateur das Mindestalter noch nicht erreicht hat
Wenn dies dazu dient, den störungsfreien Betrieb der Relaisfunkstelle sicherzustellen✓Richtige Antwort
Wenn ein Funkamateur die Relaisfunkstelle zu häufig benutzt
Wenn die Relaisnutzungsgebühr nicht entrichtet wurde
Erklärung
Der verantwortliche Betreiber darf einen Nutzer ausschließen, wenn dies nötig ist, um den störungsfreien Relaisbetrieb zu sichern. Häufige Nutzung, Alter oder eine erfundene Relaisgebühr reichen ohne konkreten Betriebsbezug nicht aus.