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Frage 674

Was gilt beim Sendebetrieb für unerwünschte Aussendungen im Frequenzbereich zwischen 1,7 und 35 MHz? Sofern die Leistung einer unerwünschten Aussendung ...

  1. 1 μW überschreitet, sollte sie um mindestens 50 dB gegenüber der maximalen PEP des Senders gedämpft werden.
  2. 0,25 μW überschreitet, sollte sie um mindestens 40 dB gegenüber der maximalen PEP des Senders gedämpft werden.Richtige Antwort
  3. 0,25 μW überschreitet, sollte sie um mindestens 60 dB gegenüber der maximalen PEP des Senders gedämpft werden.
  4. 1 μW überschreitet, sollte sie um mindestens 60 dB gegenüber der maximalen PEP des Senders gedämpft werden.

Erklärung

Im Bereich 1,7 bis 35 MHz ist eine unerwünschte Aussendung über 0,25 µW mindestens 40 dB gegenüber der maximalen PEP zu dämpfen. 60 dB gehört zur strengeren Anforderung für höhere Frequenzen und ist nicht der hier genannte Grenzwert.

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Frage 674: Was gilt beim Sendebetrieb für unerwünschte Aussendungen im… · BNetzA Amateurfunk — Technik Klasse A · Questena