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Frage 449

Muss ein Funkamateur als Betreiber einer ortsfesten Amateurfunkstelle bei FM-Telefonie und einer Sendeleistung von 6 W an einer 15-Element-Yagi-Uda-Antenne mit 13 dBd Gewinn im 2 m-Band die Einhaltung der Personenschutzgrenzwerte nachweisen?

  1. Nein, der Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern ist durch den Funkamateur erst bei einer Strahlungsleistung von mehr als 10 W EIRP sicherzustellen.
  2. Ja, für ortsfeste Amateurfunkstellen ist die Einhaltung der Personenschutzgrenzwerte in jedem Fall nachzuweisen.
  3. Nein, bei FM-Telefonie und Sendezeiten unter 6 Minuten in der Stunde kann der Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern durch den Funkamateur vernachlässigt werden.
  4. Ja, er ist in diesem Fall verpflichtet die Einhaltung der Personenschutzgrenzwerte nachzuweisen.Richtige Antwort

Erklärung

Aus 13 dBd werden 15,15 dBi; der lineare Gewinn beträgt damit ungefähr 32,7, sodass 6 W mal 32,7 rund 196 W EIRP ergeben und ein Nachweis erforderlich ist. Die Behauptung, Schutz werde erst oberhalb 10 W EIRP relevant, scheitert hier schon daran, dass die effektive Strahlungsleistung diesen Wert deutlich überschreitet.

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Frage 449: Muss ein Funkamateur als Betreiber einer ortsfesten… · BNetzA Amateurfunk — Technik Klasse E · Questena