Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle auf 144,250 MHz wird der Kabelfernsehempfang eines Nachbarn beeinträchtigt. Eine Überprüfung ergibt, dass der Funkamateur am Ort der beeinträchtigten Empfangsanlage eine Feldstärke erzeugt, die den in der Norm empfohlenen Grenzwert für die Störfestigkeit von Kabelverteilanlagen nicht erreicht. Was folgt daraus für den Funkamateur?
Explicación
Bleibt die vom Amateur erzeugte Feldstärke am Kabelnetz unter dessen normativ empfohlenem Störfestigkeitswert, erfüllt der Funkamateur seine Schutzpflicht und darf den Betrieb fortsetzen. Die bloße Empfangsbeeinträchtigung begründet dann weder Einstellung noch Leistungsreduzierung; grenzenlos erhöhen darf er dennoch nicht.