Sie wollen eine Amateurfunkstelle an einem Standort errichten, an dem sich bereits andere ortsfeste Funkanlagen befinden. Welche Besonderheit müssen Sie in Bezug auf den Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern beachten?
Sofern die Senderausgangsleistung der Amateurfunkstelle 10 W überschreitet, darf sie an diesem Standort nicht betrieben werden.
Es ist unzulässig, eine Amateurfunkstelle an einem Standort zu betreiben, an dem sich auch Funkanlagen anderer Funkdienste befinden.
Es ist ein mechanischer Sendeumschalter erforderlich, der verhindert, dass die Amateurfunkanlage gleichzeitig mit einer der anderen Funkanlagen sendet.
Sofern die Gesamtleistung aller Funkanlagen am Standort 10 W EIRP erreicht oder überschreitet, ist eine Standortbescheinigung erforderlich.✓Respuesta correcta
Explicación
Stehen mehrere ortsfeste Funkanlagen an einem Standort, ist für die Schwelle die Gesamtleistung aller Anlagen maßgeblich; ab 10 W EIRP wird eine Standortbescheinigung erforderlich. Die Ausgangsleistung nur des Amateurfunksenders oder ein technischer Sendeschalter bildet die gemeinsame Exposition nicht ausreichend ab.