Wann muss der Funkamateur Angaben über den Betrieb seiner Amateurfunkstelle schriftlich festhalten, z. B. als Logbuch?
Auf Verlangen der Bundesnetzagentur✓Respuesta correcta
Bei Funkbetrieb auf der Kurzwelle
Bei internationalem Funkbetrieb
In den ersten 12 Monaten nach der Zulassung
Explicación
Eine allgemeine dauernde Logbuchpflicht besteht nicht; Betriebsangaben müssen schriftlich festgehalten werden, wenn die BNetzA dies verlangt. Kurzwellen- oder Auslandsbetrieb sowie das Jahr nach der Zulassung lösen allein keine solche Pflicht aus.