Darf eine Amateurfunkstelle auch an Bord eines Schiffes, welches sich in internationalen Gewässern befindet, betrieben werden?
Ja, mit der Zustimmung des Schiffsführers✓پاسخ درست
Ja, mit der Zustimmung eines beliebigen Crewmitglieds
Ja, mit einer Genehmigung der BNetzA
Ja, mit einer Genehmigung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie
توضیح
In internationalen Gewässern darf eine Amateurfunkstelle an Bord mit Zustimmung des Schiffsführers betrieben werden. Ein beliebiges Crewmitglied kann diese Bordhoheit nicht ausüben, und eine zusätzliche BNetzA- oder BSH-Genehmigung ersetzt die Zustimmung nicht.