Darf ein Funkamateur mit einer deutschen Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse A oder E auch in Nicht-CEPT-Ländern auf Grundlage der CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 bzw. ECC (05)06 Amateurfunkverkehr abwickeln?
Ja, weltweit, da die ITU die CEPT-Empfehlungen für allgemeingültig erklärt hat.
Nein, die Anwendung der CEPT-Empfehlungen ist Mitgliedern der CEPT vorbehalten.
Nein, die deutsche Amateurfunkzulassung ist auf Mitglieder der CEPT beschränkt.
Ja, wenn diese Länder die entsprechende CEPT-Empfehlung anwenden.✓پاسخ درست
توضیح
Entscheidend ist nicht die CEPT-Mitgliedschaft eines Staates, sondern ob das jeweilige Land T/R 61-01 oder ECC (05)06 tatsächlich anwendet. Auch ein Nicht-CEPT-Land kann dadurch den entsprechenden vorübergehenden Betrieb gestatten; eine weltweite automatische Geltung gibt es nicht.