Kann der Funkamateur laut Amateurfunkgesetz (AFuG) eine Standortbescheinigung erhalten?
Der Funkamateur kann auch auf Antrag keine Standortbescheinigung der BNetzA erhalten.
Die Standortbescheinigung kann mit der IT-Anwendung "Watt-Wächter" erstellt werden.
Die BNetzA stellt mit der Zuteilung des Rufzeichens eine Standortbescheinigung aus.
Die BNetzA stellt auf Antrag eine Standortbescheinigung aus.✓پاسخ درست
توضیح
Das AFuG eröffnet Funkamateuren die Standortbescheinigung auf Antrag bei der BNetzA. Sie entsteht weder automatisch mit der Rufzeichenzuteilung noch durch eine selbst ausgeführte Berechnung in einer Bewertungsanwendung.