Ist für den Betrieb einer Amateurfunkstelle in einem Wasser- oder Luftfahrzeug eine Sondergenehmigung der Bundesnetzagentur erforderlich?
Wenn der Funkamateur auch Inhaber eines Flugfunk- oder Seefunkzeugnisses ist, benötigt er keine Sondergenehmigung.
Es ist in jedem Fall eine Sondergenehmigung erforderlich.
Bei Strahlungsleistungen von über 10 W EIRP ist eine Sondergenehmigung erforderlich.
Es ist keine Sondergenehmigung erforderlich.✓پاسخ درست
توضیح
Für Amateurfunkbetrieb in einem Wasser- oder Luftfahrzeug verlangt die AFuV keine besondere BNetzA-Genehmigung. Maßgeblich bleiben jedoch die Zustimmung der verantwortlichen Führung und die übrigen Betriebsregeln; Leistung oder zusätzliche Funkzeugnisse schaffen keinen gesonderten Genehmigungstatbestand.