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Question 192

Wer ist für die Sicherstellung der elektromagnetischen Umweltverträglichkeit verantwortlich?

  1. Der Hersteller des Amateurfunkgerätes
  2. Der Erbauer der Antennenanlage
  3. Der Betreiber der ortsfesten AmateurfunkstelleBonne réponse
  4. Die Bundesnetzagentur

Explication

Für die elektromagnetische Umweltverträglichkeit einer ortsfesten Amateurfunkstelle ist deren Betreiber verantwortlich. Hersteller und Antennenbauer verantworten ihre jeweiligen Produkte oder Arbeiten, während die BNetzA überwacht, aber nicht die Betreiberpflicht übernimmt.

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Question 192: Wer ist für die Sicherstellung der elektromagnetischen… · BNetzA Amateurfunk — Prüfungsteil Vorschriften · Questena