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Question 199

Darf eine Amateurfunkstelle auch an Bord eines Schiffes, welches sich in internationalen Gewässern befindet, betrieben werden?

  1. Ja, mit der Zustimmung des SchiffsführersBonne réponse
  2. Ja, mit der Zustimmung eines beliebigen Crewmitglieds
  3. Ja, mit einer Genehmigung der BNetzA
  4. Ja, mit einer Genehmigung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie

Explication

In internationalen Gewässern darf eine Amateurfunkstelle an Bord mit Zustimmung des Schiffsführers betrieben werden. Ein beliebiges Crewmitglied kann diese Bordhoheit nicht ausüben, und eine zusätzliche BNetzA- oder BSH-Genehmigung ersetzt die Zustimmung nicht.

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Question 199: Darf eine Amateurfunkstelle auch an Bord eines Schiffes,… · BNetzA Amateurfunk — Prüfungsteil Vorschriften · Questena