Darf ein deutscher Funkamateur mit einer Amateurfunkzulassung der Klasse A in allen CEPT-Ländern Amateurfunkverkehr abwickeln?
Nein, nur in den Ländern, die die Empfehlung T/R 61-01 umgesetzt haben, sofern er dort keinen festen Wohnsitz hat.✓Bonne réponse
Ja, alle CEPT-Mitgliedsländer müssen die Empfehlung T/R 61-01 anwenden.
Nein, die Anwendung der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 ist nur in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zulässig.
Ja, er muss sich aber an die Amateurfunkregelungen des Heimatlandes halten.
Explication
Eine deutsche Klasse A vermittelt das CEPT-Gastrecht nur in Staaten, die T/R 61-01 umgesetzt haben, und nur bei einem vorübergehenden Aufenthalt ohne festen Wohnsitz. Die bloße CEPT- oder EU-Mitgliedschaft genügt nicht, und im Gastland gelten dessen nationale Betriebsregeln.