Darf ein Funkamateur mit einer Amateurfunkzulassung der Klasse N in allen CEPT-Ländern Amateurfunkverkehr abwickeln?
Ja, der Betrieb in allen CEPT-Ländern ist zulässig, wenn sich der Funkamateur an die Bestimmungen seines Heimatlandes hält.
Ja, der Betrieb in allen CEPT-Ländern ist zulässig, wenn sich der Funkamateur an die Bestimmungen seines Gastlandes hält.
Nein, die Zulassungsklasse N ist nur in Deutschland gültig.✓Bonne réponse
Nein, die Zulassungsklasse N ist nur innerhalb der Europäischen Union gültig.
Explication
Die deutsche Klasse N ist keine CEPT-harmonisierte Gastgenehmigung und gilt daher nur innerhalb Deutschlands. Weder EU- noch CEPT-Mitgliedschaft des Ziellandes erweitert ihren räumlichen Geltungsbereich.