Welche der folgenden Aussagen zur "CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung" ist richtig?
Sie berechtigt den Inhaber zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01.
Inhaber der CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung dürfen grundsätzlich keinen Amateurfunkbetrieb im Ausland durchführen.
Sie kann die Erteilung einer entsprechenden Novice-Individualgenehmigung für Funkamateure in einem anderen Land vereinfachen.✓Bonne réponse
Sie berechtigt den Inhaber zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb im Ausland nach den deutschen Bestimmungen.
Explication
Der CEPT-Novice-Prüfungsnachweis kann die Erteilung einer passenden nationalen Individualgenehmigung in einem anderen teilnehmenden Staat vereinfachen. Er schafft aber weder unmittelbar ein Betriebsrecht nach deutschen Regeln noch die höherstufige Gastberechtigung aus T/R 61-01.