Darf der Funkamateur bei Selbstbaugeräten von den grundlegenden Anforderungen zur Störfestigkeit im Sinne des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) abweichen?
Ja, er kann den Grad der Störfestigkeit seiner Geräte selbst bestimmen.✓Bonne réponse
Ja, aber nur in Richtung Verbesserung der Störfestigkeit
Nein, die Störfestigkeit ist vorgegeben und muss eingehalten werden.
Nein, selbstgebaute Amateurfunkgeräte müssen im Bezug auf Störfestigkeit kommerziell hergestellten Geräten entsprechen.
Explication
Für selbstgebaute Amateurfunkgeräte darf der Funkamateur den Grad der eigenen Störfestigkeit selbst festlegen. Diese Sonderstellung betrifft nicht die Pflicht, andere Betriebsmittel vor Störungen zu schützen, und verlangt auch keine Gleichheit mit seriengefertigten Geräten.