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AFuV-Fragen lösen: Rechtsgrundlage, Berechtigung und technische Größe trennen

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In diesem Themengebiet wechseln Begriffsfragen, Betriebsregeln und Zahlenwerte rasch einander ab. Der zuverlässige Weg ist deshalb nicht, eine einzelne Zahl oder Behördenbezeichnung wiederzuerkennen, sondern zuerst den Tatbestand in seine entscheidenden Merkmale zu zerlegen. Bei Berechtigungsfragen trennst du außerdem den bloßen Empfang vom Senden; eine Teilnahmebefugnis für den Sendebetrieb ist nicht automatisch eine Empfangsvoraussetzung.

Vier Prüfschritte vor dem Vergleich der Antworten

Bestimme zuerst die Rechtsgrundlage. Internationale Festlegungen bilden den Rahmen; für den tatsächlichen Sendebetrieb in Deutschland sind die national umgesetzten Frequenzbereiche und Nutzungsbedingungen maßgeblich. Prüfe danach, wessen Berechtigung zählt. Bei gemeinschaftlich oder aus der Ferne genutzten Stationen treffen persönliche Rechte, Stationszuteilung und besondere Zugangsvoraussetzungen zusammen. Zulässig ist nur, was alle einschlägigen Grenzen zugleich erlauben.

PrüffrageWorauf es ankommt
Welche Regelung entscheidet?Nationale Band- und Klassenbedingungen nicht durch internationale Rahmenregeln oder ein allgemeineres Gesetz ersetzen
Wer oder was wird berechtigt?Persönliche Zulassung, Stationsrufzeichen und besondere Betriebsform getrennt prüfen und anschließend als Schnittmenge lesen
Welche Leistung ist genannt?Senderausgangsleistung, ERP und EIRP nicht austauschen; Band, Teilbereich und Klasse gehören immer zur Zahl
Ist eine Pflicht ständig oder anlassbezogen?Auf Wörter wie auf Verlangen, kurzzeitig, vor Betriebsaufnahme oder bei einer Änderung achten

Bei einer EIRP-Aufgabe wird die Senderleistung mit dem auf den isotropen Strahler bezogenen linearen Antennengewinn verknüpft: PEIRP = PSender · Gisotrop. Ein Gewinn in dBi darf nicht wie ein linearer Faktor eingesetzt werden. Ebenso wenig darf eine PEP-Grenze aus einem anderen Band oder eine ERP-Grenze einer besonderen Stationsart übernommen werden. Teilbereiche können zusätzlich enger begrenzt sein als das umgebende Band.

Bei Frequenzstatusfragen beschreibt primär oder sekundär einen Schutzanspruch, keine Rangliste nach Alter, Leistung oder wirtschaftlicher Bedeutung. Ein sekundärer Dienst darf einen primären nicht stören und kann von ihm keinen Störungsschutz verlangen. Treffen gleichrangige Dienste aufeinander, entscheidet der Status allein noch nicht jede Betriebssituation; dann sind die konkrete Zuweisung und die tatsächlichen Möglichkeiten der beteiligten Funkstellen mitzulesen.

Typische Fallstricke

Jetzt anwenden

Question 128

Sie sind Inhaber einer Zulassung für den Amateurfunkdienst der Klasse N und nutzen ein Funkgerät mit 5 W Senderausgangsleistung. Dürfen Sie bei Sendebetrieb im 2 m-Band eine direkt angeschlossene Antenne mit Gewinnfaktor 1,8 bezogen auf den isotropen Kugelstrahler (entspricht 2,6 dBi Gewinn) verwenden?

  1. Ja, außer wenn die Amateurfunkstelle ortsfest betrieben wird.
  2. Nein, da sich eine Strahlungsleistung von über 10 W EIRP ergibt.
  3. Nein, da ich Antennen mit Gewinn nicht benutzen darf
  4. Ja, da die Strahlungsleistung den Grenzwert von 10 W EIRP nicht überschreitet.
Question 74

Was gilt in Bezug auf den Empfang von Amateurfunkaussendungen?

  1. Es dürfen nur TKG-zugelassene Empfangsgeräte verwendet werden.
  2. Es bedarf der Zuteilung eines Hörerrufzeichens aus der "DE-Reihe".
  3. Die Anerkennung als "SWL" ist erforderlich in Verbindung mit der Mitgliedschaft in einer Amateurfunkvereinigung.
  4. Es ist keine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst erforderlich.
Question 150

Wie ist ein primärer Funkdienst laut Amateurfunkverordnung (AFuV) definiert?

  1. Kommerzielle Funkstellen, Funkstellen von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sind immer Funkstellen des primären Funkdienstes.
  2. Amateurfunkstellen sind keine Funkstellen eines primären Funkdienstes, da der Amateurfunk nach den Bestimmungen des Amateurfunkgesetzes (AFuG) kein Sicherheitsfunkdienst ist.
  3. Die Unterteilung in primäre und sekundäre Funkdienste gilt nur für kommerzielle Funkstellen oder Funkstellen von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben.
  4. Ein primärer Funkdienst ist ein Funkdienst, dessen Funkstellen Schutz gegen Störungen durch Funkstellen sekundärer Funkdienste verlangen können.
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