Muss ein Funkamateur als Betreiber einer ortsfesten Amateurfunkstelle bei FM-Telefonie und einer Sendeleistung von 6 W an einer 15-Element-Yagi-Uda-Antenne mit 13 dBd Gewinn im 2 m-Band die Einhaltung der Personenschutzgrenzwerte nachweisen?
Nein, der Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern ist durch den Funkamateur erst bei einer Strahlungsleistung von mehr als 10 W EIRP sicherzustellen.
Ja, für ortsfeste Amateurfunkstellen ist die Einhaltung der Personenschutzgrenzwerte in jedem Fall nachzuweisen.
Nein, bei FM-Telefonie und Sendezeiten unter 6 Minuten in der Stunde kann der Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern durch den Funkamateur vernachlässigt werden.
Ja, er ist in diesem Fall verpflichtet die Einhaltung der Personenschutzgrenzwerte nachzuweisen.✓Bonne réponse
Explication
Aus 13 dBd werden 15,15 dBi; der lineare Gewinn beträgt damit ungefähr 32,7, sodass 6 W mal 32,7 rund 196 W EIRP ergeben und ein Nachweis erforderlich ist. Die Behauptung, Schutz werde erst oberhalb 10 W EIRP relevant, scheitert hier schon daran, dass die effektive Strahlungsleistung diesen Wert deutlich überschreitet.