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Հարց 68

Zu welchen Zwecken kann die Bundesnetzagentur schriftliche Nachweise über den Funkbetrieb verlangen?

  1. Als Nachweis zur Abrechnung der Frequenznutzungsbeiträge
  2. Zur Untersuchung von Störungsursachen oder zur Klärung frequenztechnischer FragenՃիշտ պատասխան
  3. Zur Überprüfung der Qualifikation des Funkamateurs und des Inhalts seiner Aussendungen
  4. Als Nachweis für die Einhaltung von Grenzwerten nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Բացատրություն

Die BNetzA darf Betriebsnachweise anfordern, um Störungsursachen zu untersuchen oder frequenztechnische Sachverhalte zu klären. Sie dienen nicht einer erneuten Wissensprüfung, Beitragsabrechnung oder dem EMVU-Nachweis der Antennenanlage.

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