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Вопрос 182

Welche Unterlagen sind ergänzend zur Anzeige gemäß der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) einer ortsfesten Amateurfunkanlage bei der zuständigen Außenstelle der BNetzA einzureichen?

  1. Es ist ein Blockschaltbild der Amateurfunkstelle beizufügen.
  2. Der Anzeige ist eine nachvollziehbare zeichnerische Darstellung des standortbezogenen Sicherheitsabstands und des vom Betreiber kontrollierbaren Bereichs beizufügen.Правильный ответ
  3. Der Anzeige sind Antennendiagramme, Lageplan, Bauzeichnung oder Skizze mit Bemaßung beizufügen.
  4. Es sind keine weiteren Unterlagen beizufügen.

Объяснение

Mit der BEMFV-Anzeige ist eine nachvollziehbare Zeichnung des standortbezogenen Sicherheitsabstands und des kontrollierbaren Bereichs einzureichen. Ausführliche Antennendiagramme und Konfigurationsunterlagen gehören zur bereitzuhaltenden Dokumentation, nicht vollständig zur unmittelbaren Anzeigeanlage.

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Вопрос 182: Welche Unterlagen sind ergänzend zur Anzeige gemäß der… · BNetzA Amateurfunk — Prüfungsteil Vorschriften · Questena