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Вопрос 202

In welchem Fall sind vom Funkamateur Gebühren nach der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA (BNetzABGebV) zu entrichten? Bei der ...

  1. Prüfung der nach der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) einzureichenden Unterlagen.
  2. Prüfung der elektromagnetischen Verträglichkeit einer Amateurfunkstelle.
  3. kurzzeitigen Verlegung der ortsfesten Amateurfunkstelle an einen anderen Standort.
  4. Erteilung der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst und Zuteilung eines personengebundenen Rufzeichens.Правильный ответ

Объяснение

Für die Erteilung der persönlichen Amateurfunkzulassung und die Rufzeichenzuteilung fällt eine Gebühr nach der besonderen BNetzA-Gebührenverordnung an. Störungsprüfung, BEMFV-Unterlagen oder kurzzeitige Standortverlegung lösen nicht denselben Zulassungsgebührentatbestand aus.

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Вопрос 202: In welchem Fall sind vom Funkamateur Gebühren nach der… · BNetzA Amateurfunk — Prüfungsteil Vorschriften · Questena