QuestenaÜben und erkennen, was als Nächstes dran ist
Frage 159

Sie erreichen eine Unfallstelle. Der Ersthelfer bittet Sie, über Ihre mobile Amateurfunkstelle Hilfe zu holen, da das Mobiltelefonnetz nicht verfügbar ist. Wie verhalten Sie sich?

  1. Ich rufe per Funk einen Funkamateur und fordere diesen auf, die Polizei oder Rettungsleitstelle zu informieren.Richtige Antwort
  2. Ich lehne es ab zu helfen, da im Amateurfunk keine Informationen für Dritte übermittelt werden dürfen.
  3. Ich rufe per Funk mindestens dreimal MAYDAY gefolgt von meinem Rufzeichen, dem Standort und der Art der Notlage.
  4. Ich lehne es ab zu helfen, da im Amateurfunk keine Notzeichen verwendet werden dürfen.

Erklärung

In einer Notlage tritt das Verbot, Nachrichten für Dritte zu übermitteln, zurück, weil Menschenleben gefährdet sind – Hilfe zu verweigern ist deshalb nicht vertretbar. Der geeignete Weg führt über einen erreichbaren Funkamateur, der die Leitstelle telefonisch alarmiert; die reservierten Notzeichen anderer Funkdienste gehören nicht in den Amateurfunk.

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Frage 159: Sie erreichen eine Unfallstelle. Der Ersthelfer bittet Sie,… · BNetzA Amateurfunk — Prüfungsteil Betriebstechnik · Questena