Die Prüfungsfragen ordnen Handlungen nach Zeit und Verantwortung: Was geschieht zuerst, wann müssen Sie selbst tätig werden, und wann ist Schweigen die wirksamste Hilfe? Eine feste Entscheidungsfolge verhindert, dass gut gemeinte Aussendungen den Notverkehr zusätzlich belasten.
Die Entscheidungsfolge im Notverkehr
| Lage | Richtiges Ziel |
|---|---|
| Meldung wird erstmals gehört | Zuhören und Rufzeichen, Standort, Art der Notlage sowie Zahl der Betroffenen notieren |
| Niemand reagiert, Hilfe ist möglich | Den Ruf beantworten und unverzüglich Polizei oder Rettungsleitstelle verständigen |
| Eine Rettungsorganisation führt den Verkehr | Nicht senden, aufmerksam mithören und die Frequenz freihalten |
| Meldung wurde weitergegeben | Für Rückfragen und Lageänderungen erreichbar bleiben, bis die Hilfe übernommen hat |
Die Reihenfolge lautet also: erfassen, Zuständigkeit prüfen, gezielt weitergeben und erreichbar bleiben. Ein eigener Senderabgleich auf der Frequenz zerstört möglicherweise genau die Information, die Sie benötigen. Ebenso wenig hilft es, eine Meldung bloß zu wiederholen, Medien einzuschalten oder regelmäßig bei der Leitstelle nach dem Stand zu fragen. Der Kommunikationsweg soll Rettung auslösen und danach für notwendige Rückfragen offen bleiben.
Die von der IARU empfohlenen Aktivitätszentren sind keine exklusiven Kanäle eines Rettungsdienstes. Es sind Amateurfunkfrequenzen, die in der ITU-Region 1 für Notverkehr frei gehalten werden sollen, sobald er stattfindet. Eine Vorankündigung oder dauernde Hörpflicht ist daraus nicht abzuleiten.
Auch Zeitangaben brauchen eine klare Richtung. MESZ liegt zwei Stunden vor UTC; aus UTC wird Ortszeit durch Addition von zwei Stunden. Wird dabei Mitternacht überschritten, muss auch das Datum auf den Folgetag wechseln. MEZ hätte dagegen nur eine Stunde Abstand.
Im deutschen Amateurfunk wird eine Notlage in Klartext mit Ort und Art der Gefahr geschildert. Reservierte internationale Notzeichen aus dem mobilen See- und Flugfunk dürfen dabei nicht übernommen werden. Das bedeutet nicht, Hilfe abzulehnen: Bei Gefahr für Menschenleben dürfen notwendige Nachrichten für Dritte weitergegeben werden.
Typische Denkfallen
- Empfohlene Aktivitätszentren mit exklusiv zugewiesenen Rettungsdienstfrequenzen verwechseln oder daraus eine permanente Abhörpflicht ableiten.
- Nach der telefonischen Weitergabe abschalten: Die Verbindung kann noch für genauere Ortsangaben, Rückfragen oder eine veränderte Lage benötigt werden; Medienberichte und wiederholte Statusanrufe helfen dem Einsatz nicht.
- Eine Stunde warten oder die Meldung nur auf derselben Frequenz wiederholen, obwohl niemand reagiert: Wenn Sie helfen können, braucht es Antwort und Alarmierung einer zuständigen Stelle.
- Zwischen zwei Durchgängen ungefragt Hilfe anbieten, sobald eine Rettungsorganisation übernommen hat: Auch eine kurze zusätzliche Aussendung kann eine schwache Meldung überdecken.
- Vor dem vollständigen Erfassen der Meldung senden, den Sender abstimmen oder die Frequenz verlassen: Zuerst werden die notwendigen Angaben aufmerksam aufgenommen; erst danach folgt die Entscheidung über die eigene Handlung.
- Reservierte Notzeichen mit ähnlich klingenden Fremdwörtern oder bloßen Sicherheitsmeldungen verwechseln: Entscheidend sind die festgelegten Zeichen für unmittelbare Gefahr, nicht ein dramatischer Klang.
Jetzt anwenden
Sie haben am 16. August (Ortsdatum) um 20:00 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit (MESZ) von 9J2NG eine Notfunkmeldung aufgenommen und an eine Hilfeleistungsorganisation per Telefon weitergemeldet. Die Amateurfunkstelle 9J2NG hat Sie gebeten, um 23:00 Uhr UTC erneut mit ihr in Verbindung zu treten. Welcher Zeitpunkt ist dies in Deutschland?
- 21:00 MESZ am 16. August (Ortsdatum)
- 22:00 MESZ am 16. August (Ortsdatum)
- 00:00 MESZ am 18. August (Ortsdatum)
- 01:00 MESZ am 17. August (Ortsdatum)
Sie erreichen eine Unfallstelle. Der Ersthelfer bittet Sie, über Ihre mobile Amateurfunkstelle Hilfe zu holen, da das Mobiltelefonnetz nicht verfügbar ist. Wie verhalten Sie sich?
- Ich rufe per Funk einen Funkamateur und fordere diesen auf, die Polizei oder Rettungsleitstelle zu informieren.
- Ich lehne es ab zu helfen, da im Amateurfunk keine Informationen für Dritte übermittelt werden dürfen.
- Ich rufe per Funk mindestens dreimal MAYDAY gefolgt von meinem Rufzeichen, dem Standort und der Art der Notlage.
- Ich lehne es ab zu helfen, da im Amateurfunk keine Notzeichen verwendet werden dürfen.
Dürfen Sie im Notfall SOS oder Mayday innerhalb des Amateurfunks gebrauchen?
- SOS nicht, aber Mayday im Notfall.
- Nein
- Mayday nicht, aber SOS im Notfall.
- Ja