Unter welchen Voraussetzungen darf ein Funkamateur eine Amateurfunkstelle als Relaisfunkstelle betreiben?
Wenn die Relaisfunkstelle keine große Reichweite hat
Wenn er mindestens 20 Unterschriften als Beweis der Notwendigkeit vorlegen kann und die Rahmenbedingungen für Relaisfunkstellen einhält
Wenn er die technischen Einrichtungen dafür selbst instand halten kann
Wenn er für die Relaisfunkstelle eine Rufzeichenzuteilung besitzt und die darin festgelegten Rahmenbedingungen einhält✓Richtige Antwort
Erklärung
Eine Relaisfunkstelle darf nur mit eigener Rufzeichenzuteilung und innerhalb der darin bestimmten technischen und betrieblichen Rahmenbedingungen betrieben werden. Reichweite, Unterstützerzahl oder persönliche Reparaturfähigkeit schaffen dieses Betriebsrecht nicht.