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Frage 100

Unter welchen Voraussetzungen darf ein Funkamateur eine Amateurfunkstelle als Relaisfunkstelle betreiben?

  1. Wenn die Relaisfunkstelle keine große Reichweite hat
  2. Wenn er mindestens 20 Unterschriften als Beweis der Notwendigkeit vorlegen kann und die Rahmenbedingungen für Relaisfunkstellen einhält
  3. Wenn er die technischen Einrichtungen dafür selbst instand halten kann
  4. Wenn er für die Relaisfunkstelle eine Rufzeichenzuteilung besitzt und die darin festgelegten Rahmenbedingungen einhältRichtige Antwort

Erklärung

Eine Relaisfunkstelle darf nur mit eigener Rufzeichenzuteilung und innerhalb der darin bestimmten technischen und betrieblichen Rahmenbedingungen betrieben werden. Reichweite, Unterstützerzahl oder persönliche Reparaturfähigkeit schaffen dieses Betriebsrecht nicht.

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Frage 100: Unter welchen Voraussetzungen darf ein Funkamateur eine… · BNetzA Amateurfunk — Prüfungsteil Vorschriften · Questena