Was ist notwendig, damit ein Funkamateur eine Amateurfunkstelle als Relaisfunkstelle oder Funkbake betreiben darf?
Es bedarf einer Rufzeichenzuteilung für den Betrieb einer fernbedienten oder automatisch arbeitenden Amateurfunkstelle.✓Richtige Antwort
Es ist eine Zulassung der höchsten Amateurfunkklasse erforderlich.
Für den Betrieb einer Relaisfunkstelle oder Funkbake ist der mindestens 2-jährige Besitz einer gültigen Amateurfunkzulassung erforderlich.
Es sind keine besonderen Bedingungen zu erfüllen.
Erklärung
Relaisfunkstelle und Funkbake sind fernbediente oder automatisch arbeitende Stationen und benötigen dafür eine besondere Rufzeichenzuteilung. Höchste Klasse oder zweijähriger Zulassungsbesitz ersetzt diese stationsbezogene Zuteilung nicht.