Wem darf Zugriff auf eine Klubstation im Remote-Betrieb eingeräumt werden?
Nur auf der Zuteilungsurkunde eingetragenen Mitgliedern der Gruppe von Funkamateuren
Nur bei der Bundesnetzagentur schriftlich oder elektronisch gemeldeten Funkamateuren
Nur Funkamateuren, die die Klubstation persönlich nicht aufsuchen können
Nur Mitgliedern der Gruppe von Funkamateuren, die die Klubstation betreibt✓Richtige Antwort
Erklärung
Remote-Zugriff auf eine Klubstation darf nur Mitgliedern der Gruppe eingeräumt werden, welche die Station betreibt. Eine Eintragung auf der Urkunde oder Meldung jedes einzelnen Nutzers ist dafür nicht das Kriterium; für Außenstehende genügt die technische Zugänglichkeit nicht.