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Frage 102

Wem darf Zugriff auf eine Klubstation im Remote-Betrieb eingeräumt werden?

  1. Nur auf der Zuteilungsurkunde eingetragenen Mitgliedern der Gruppe von Funkamateuren
  2. Nur bei der Bundesnetzagentur schriftlich oder elektronisch gemeldeten Funkamateuren
  3. Nur Funkamateuren, die die Klubstation persönlich nicht aufsuchen können
  4. Nur Mitgliedern der Gruppe von Funkamateuren, die die Klubstation betreibtRichtige Antwort

Erklärung

Remote-Zugriff auf eine Klubstation darf nur Mitgliedern der Gruppe eingeräumt werden, welche die Station betreibt. Eine Eintragung auf der Urkunde oder Meldung jedes einzelnen Nutzers ist dafür nicht das Kriterium; für Außenstehende genügt die technische Zugänglichkeit nicht.

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Frage 102: Wem darf Zugriff auf eine Klubstation im Remote-Betrieb… · BNetzA Amateurfunk — Prüfungsteil Vorschriften · Questena