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Frage 103

Warum muss der Betreiber der "Remote-Station" seine Kontaktdaten bei der BNetzA angeben?

  1. Der Betreiber muss für die BNetzA als Ansprechpartner erreichbar sein.Richtige Antwort
  2. Die Kontaktdaten dienen der monatlichen Rechnungsstellung für die "Remote-Station".
  3. Die Bandwacht der Amateurfunkverbände nutzt die Kontaktdaten zum Datenabgleich, um im Störungsfall den Betreiber der "Remote-Station" zu ermitteln.
  4. Die Kontaktdaten zum Remote-Betrieb werden in der Rufzeichenliste der BNetzA aufgeführt.

Erklärung

Die hinterlegten Kontaktdaten stellen sicher, dass die BNetzA den Betreiber einer Remote-Station als verantwortlichen Ansprechpartner erreichen kann. Sie dienen weder einer besonderen Monatsabrechnung noch einer Veröffentlichung in der Rufzeichenliste oder dem Datenabgleich eines Verbandes.

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Frage 103: Warum muss der Betreiber der "Remote-Station" seine… · BNetzA Amateurfunk — Prüfungsteil Vorschriften · Questena