Warum muss der Betreiber der "Remote-Station" seine Kontaktdaten bei der BNetzA angeben?
Der Betreiber muss für die BNetzA als Ansprechpartner erreichbar sein.✓Richtige Antwort
Die Kontaktdaten dienen der monatlichen Rechnungsstellung für die "Remote-Station".
Die Bandwacht der Amateurfunkverbände nutzt die Kontaktdaten zum Datenabgleich, um im Störungsfall den Betreiber der "Remote-Station" zu ermitteln.
Die Kontaktdaten zum Remote-Betrieb werden in der Rufzeichenliste der BNetzA aufgeführt.
Erklärung
Die hinterlegten Kontaktdaten stellen sicher, dass die BNetzA den Betreiber einer Remote-Station als verantwortlichen Ansprechpartner erreichen kann. Sie dienen weder einer besonderen Monatsabrechnung noch einer Veröffentlichung in der Rufzeichenliste oder dem Datenabgleich eines Verbandes.