Wer darf mit einer Amateurfunkstelle im "Remote-Betrieb" senden? Vom Betreiber der Amateurfunkstelle berechtigte Funkamateure, die ...
seit mindestens einem Jahr über eine Zulassung verfügen.
über eine Zulassung für die Klasse A verfügen.✓Richtige Antwort
über eine Zulassung für die Klasse A oder E verfügen.
über eine Zulassung für die Klasse A, E oder N verfügen.
Erklärung
Senden über eine Remote-Station ist den vom Betreiber berechtigten Funkamateuren der Klasse A vorbehalten. Klasse E oder N und bloße Mindestdauer der Zulassung erfüllen diese spezielle Zugriffsanforderung nicht.