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Frage 104

Wer darf mit einer Amateurfunkstelle im "Remote-Betrieb" senden? Vom Betreiber der Amateurfunkstelle berechtigte Funkamateure, die ...

  1. seit mindestens einem Jahr über eine Zulassung verfügen.
  2. über eine Zulassung für die Klasse A verfügen.Richtige Antwort
  3. über eine Zulassung für die Klasse A oder E verfügen.
  4. über eine Zulassung für die Klasse A, E oder N verfügen.

Erklärung

Senden über eine Remote-Station ist den vom Betreiber berechtigten Funkamateuren der Klasse A vorbehalten. Klasse E oder N und bloße Mindestdauer der Zulassung erfüllen diese spezielle Zugriffsanforderung nicht.

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Frage 104: Wer darf mit einer Amateurfunkstelle im "Remote-Betrieb"… · BNetzA Amateurfunk — Prüfungsteil Vorschriften · Questena