QuestenaÜben und erkennen, was als Nächstes dran ist
Frage 105

Was ist bei der Übertragung des Nutzungsrechts an einer "Remote-Station" auf andere Funkamateure zu beachten?

  1. Die Nutzer der "Remote-Station" dürfen keinen Ausbildungsfunkbetrieb durchführen.
  2. Die Funkamateure müssen mindestens im Besitz einer Amateurfunkzulassung der Klasse E sein.
  3. Der Betreiber muss sicherstellen, dass nur von ihm berechtigte Funkamateure die Station nutzen können.Richtige Antwort
  4. Der Zugang für die Nutzung der "Remote-Station" muss für alle Funkamateure öffentlich sein.

Erklärung

Der Betreiber bleibt für den Zugang verantwortlich und muss technisch wie organisatorisch gewährleisten, dass ausschließlich von ihm berechtigte Funkamateure die Remote-Station nutzen. Ein öffentliches Zugangsrecht oder eine pauschale Mindestklasse der Nutzer ersetzt diese individuelle Kontrolle nicht.

Mit diesem Test weitermachen

Übung starten
Frage 105: Was ist bei der Übertragung des Nutzungsrechts an einer… · BNetzA Amateurfunk — Prüfungsteil Vorschriften · Questena