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Frage 106

Wie muss der Betreiber die Betriebssicherheit seiner "Remote-Station" gewährleisten? Der Betreiber muss sicherstellen, dass ...

  1. für die "Remote-Station" keine selbstgebauten Komponenten zum Einsatz kommen.
  2. die "Remote-Station" über eine unterbrechungsfreie Stromversorgung verfügt.
  3. ein technisches Protokoll der Nutzung der "Remote-Station" erstellt wird.
  4. die "Remote-Station" unter seiner mittelbaren Kontrolle steht.Richtige Antwort

Erklärung

Eine Remote-Station muss unter mittelbarer Kontrolle ihres Betreibers stehen, damit er auch aus der Entfernung auf den Betrieb einwirken und ihn nötigenfalls beenden kann. Unterbrechungsfreie Versorgung, ausschließlich seriengefertigte Komponenten oder ein technisches Nutzungsprotokoll sind nicht das definierende Sicherheitsmittel.

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