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Frage 107

Welche der folgenden Amateurfunkstellen darf als "Remote-Station" verwendet werden?

  1. Klubstationen der Klasse ARichtige Antwort
  2. Klubstationen der Klasse E
  3. Amateurfunkstellen mit personengebundenem Rufzeichen der Klasse N
  4. Amateurfunkstellen mit personengebundenem Rufzeichen der Klasse E

Erklärung

Als Remote-Station kommt nach der AFuV eine Klubstation der Klasse A in Betracht. Eine Klubstation der Klasse E oder eine Station mit persönlichem Rufzeichen der Klassen N oder E erfüllt den dafür festgelegten Stationstyp nicht.

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Frage 107: Welche der folgenden Amateurfunkstellen darf als… · BNetzA Amateurfunk — Prüfungsteil Vorschriften · Questena