Funkamateure, die seit mindestens einem Jahr eine Zulassung besitzen
Funkamateure der Klasse A✓Richtige Antwort
Funkamateure der Klassen A und E
Funkamateure der Klassen A, E und N
Erklärung
Den besonderen Remote-Betrieb darf nur ein Funkamateur der Klasse A verantworten. Die Berechtigung folgt nicht schon aus Klasse E oder N und auch nicht allein aus einer bestimmten Dauer des Zulassungsbesitzes.